Wie Reha beantragen

 

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Nennen Sie Ihre Wunschklinik
Der Gesetzgeber räumt Ihnen nach § 9 SGB IX ausdrücklich ein Wunsch- und Wahlrecht darüber ein, in welcher Klinik Sie behandelt werden wollen.

Diesem Wunsch hat der Kostenträger zu entsprechen – vorausgesetzt, die Klinik hat in einer angemessenen Wartezeit freie Plätze, das Behandlungsspektrum entspricht Ihrer Indikation und es gibt keine medizinischen Gründe, die Ihrer Wahl entgegenstehen.

Wenn Sie nach eingehender Prüfung Ihrer Antragsunterlagen von Ihrem Kostenträger eine Bewilligung erhalten, sind der Name der Rehabilitationsklinik und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vermerkt. Den Aufnahmetermin erhalten Sie von der Klinik.