Krankenhaus oder Reha? 

(Psychiatrie/Psychosomatik im KH oder psychosomatische Reha?)

Die gesundheitliche Versorgung gliedert sich in 3 Bereiche:

  • Die Primärversorgung – die ambulante Behandlung durch niedergelassene Ärzte.                
  • Die Akutversorgung – stationäre Versorgung in einem Krankenhaus.                                              
  • Die Rehabilitation, hat das Ziel die körperlichen, beruflichen und sozialen Fähigkeiten des Patienten wieder zu erlangen oder zu erhalten. Ein weiteres Ziel ist auch, die Einschränkungen und Beeinträchtigungen zu vermeiden, die dich als bleibende Folge von Unfällen oder chronischen Erkrankungen einstellen.


Diese Behandlungskette ist für viele Erkrankungen notwendig, um zu einer optimalen Versorgung zu gelangen.

Krankenhausbehandlung

Das Ziel einer psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhausbehandlung ist die Wiederherstellung der Gesundheit, also die Heilung oder wesentliche Besserung einer Erkrankung. In einer psychiatrischen und psychosomatischen Klinik geht es vor allem um die Behandlung von akuten und chronischen psychischen Erkrankungen, die einen Herausnahme aus dem Alltag erfordern. Die Aufenthaltsdauer wird normalerweise abhängig vom Heilungsprozess mit dem ärztlichen Personal besprochen (kann Tage, Wochen oder Monate dauern). 

In einer Klinik werden verschiedene Therapieverfahren kombiniert, und eine ständige ärztliche und pflegerische Präsenz ist sichergestellt. Die Kosten für eine Akutklinik werden durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und die Beihilfstellen übernommen.
Der Notfall braucht keine Formalitäten. In Deutschland ist die psychiatrisch-stationäre Versorgung so geregelt, dass für jede Straße und Hausnummer mindestens eine bestimmte Psychiatrie mit einer Notaufnahme für die Aufnahme zuständig ist. Bei geplanten Aufnahmen gilt eine Einweisung durch z. B. einen Hausarzt oder Psychiater und ein Anruf in der Klinik als ausreichend. Es wird dann geschaut, wann der nächste Platz frei wird. Natürlich muss der ambulant behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer stationären Behandlung überprüfen. Wichtig ist, die Einweisung, Krankenkassenkarte, eine Liste der bisher eingenommenen Medikamente und wenn möglich Arztbriefe von Vorbehandlungen mitzubringen. 

Rehabilitationsaufenthalt

Die psychosomatische Reha beschäftigt sich vorwiegend mit den Folgen der psychischen Krankheit (Depression, Angststörungen, somatoforme Störungen, etc.) und hat als Ziele die Vorbeugung einer Chronifizierung und die Arbeitskraft des Patienten bzw. Rehabilitanden wiederzuerlangen. Die Behandlung umfasst daher entsprechend eine bio-psycho-soziale Einschätzung der Arbeitsfähigkeit und eine Klärung der Erwerbsfähigkeit. Eine ärztliche/pflegerische Präsenz wird gewährleistet aber ist weniger intensiv.

Eine psychosomatische Reha dauert in der Regel 6 bis 9 Wochen (bei Suchterkrankungen bis 15- 22 Wochen), kann allerdings bei gesundheitlichen Gründen verlängert werden.

Rehabilitation ist meist Aufgabe der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung, da – wie bereits oben erwähnt – die Reha das Ziel der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hat. Daher tragen häufig die Rentenversicherungen die Kosten (bei Menschen in Rente die Krankenkasse). Betroffene müssen hierfür bei der Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitation beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel in den letzten zwei Jahren Pflichtbeiträge für mindestens sechs Kalendermonate gezahlt haben. Alle Antragsformulare gibt es online auf www.deutsche-rentenversicherung.de. Versicherte können direkt auf der Homepage ihren Antrag digital stellen. Notwendig ist in jedem Fall ein ärztlicher Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Anträge können auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, beim Servicetelefon oder einem/r Versichertenberater/in oder einem/r Versichertenältesten gestellt werden. Die Kosten für eine psychosomatische Rehabilitation trägt die Rentenversicherung (oder Krankenkasse bei Rentnern) fast komplett. Bei einer ganztägig ambulanten Reha-Leistung gibt es keine Zuzahlungen. Bei stationären medizinischen Leistungen besteht eine Zuzahlungspflicht von höchstens 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage im Kalenderjahr. 

Um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, können die Antragsteller ihre Wünsche und Anforderungen an die Reha der Rentenversicherung mitteilen. Ob ganztägig ambulant oder stationär, der Ort der Rehabilitation, der geplante Beginn oder welche Rehabilitationseinrichtung es sein soll: Versicherte haben hier ein Wunsch- und Wahlrecht. Anhand bestimmter Kriterien werden die Wünsche seitens der Rentenversicherung geprüft und diese nach Möglichkeit erfüllt.Eine Rehabilitation ermöglicht vielen psychisch erkrankten Versicherten dauerhaft erwerbstätig zu bleiben. 


Alle Infos zu den Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sind online auf www.deutsche-rentenversicherung.de/reha verfügbar. Dort können auch die kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“  sowie sämtliche Antragsformulare heruntergeladen werden. Gerne helfen auch die Mitarbeitenden unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800 weiter. Das Team des Firmenservice ist Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 453 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar. 


Entscheidung zwischen Krankenhaus- oder  Rehabehandlung 

Wichtig für die Entscheidung zwischen psychosomatisch stationärer Rehabilitation- oder Krankenhausbehandlung sind vor allem die Schwere der psychischen Erkrankung (wenn akut und schwer lieber Krankenhaus) sowie das Ausmaß der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (dann lieber Reha).  Eine Akutbehandlung per Einweisung ist schneller genehmigt. Ein Rehaantrag benötigt mehr Zeit von der Antragsstellung bis zur Ablehnung/Bewilligung. 





Quelle: modifiziert aus www.deutsche-rentenversicherung.de