F42 Zwangsstörungen
SYMPTOME
Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (International Classification of Diseases - ICD-10) definiert die Zwangsstörung (ICD-10 F42) als eine Erkrankung, die durch wiederkehrende Zwangsgedanken bzw. Grübelzwang und/oder durch wiederkehrende Zwangshandlungen bzw. Zwangsrituale gekennzeichnet ist. Dabei wird differenziert in die
- Zwangsstörung mit vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang (ICD-10 F42.0),
- Zwangsstörung mit vorwiegend Zwangshandlungen (Zwangsritualen)(ICD-10 F42.1) sowie die
- Zwangsstörung mit Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt (ICD-10 F42.2).
Nach den ICD-10-Forschungskriterien wird eine Zwangsstörung (F42) diagnostiziert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen treten über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen an den meisten Tagen auf.
- Die Zwangsgedanken (Gedanken, Ideen oder Bilder) und die Zwangshandlungen (Verhaltensweisen) haben folgende Merkmale:
- Sie werden als Produkte des eigenen Geistes erkannt und nicht als von Personen oder äußeren Einflüssen eingegeben betrachtet,
- Sie treten wiederholt auf, werden als unangenehm erfahren und mindestens ein Zwangsgedanke bzw. eine Zwangshandlung werden als übertrieben oder unangemessen erkannt.
- Der Betroffene versucht, sie zu unterdrücken. Mindestens ein Zwangsgedanke oder eine Zwangshandlung kann nicht erfolgreich unterdrückt werden.
- Die Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen verursachen Beschwerden oder beeinträchtigen das soziale Leben bzw. die Bewältigung des Alltags der Betroffenen.
- Die Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen sind nicht das Ergebnis einer anderen psychischen Störung, wie z.B. einer Schizophrenie oder damit verwandten Störung bzw. einer affektiven Störung.